AGB

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ALLGEMEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) LA FOLLIA – Das Restaurant

 

1. GRUNDLEGENDES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und demRestaurant LA FOLLIA (nachfolgend Restaurant genannt), Schmiedgasse 1, 9000St. Gallen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten diegesetzlichen Vorschriften.

2. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist St. Gallen, Kanton St. Gallen Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt auf allen Vertrags-,Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

3. VERTRAGSGEGENSTAND / GELTUNGSBEREICH
Der Vertragüber die Miete von Tischen/Räumen erfolgt durch die schriftliche Bestätigung durch das Restaurant bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes.

Eine Reservation, die am Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Restaurant verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Restaurant erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

4. LEISTUNGSUMFANG
Der Leistungsumfangdes Vertrags wird durch die individuell vorgenommene Reservation des Gastes definiert. Der Gast hat –andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten –keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum.

Sollten trotz einer bestätigten Reservation kein Tisch/Raum imRestaurant verfügbar sein, so muss das Restaurant den Gast unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Restaurant vergleichbarer oder höherer Kategorie anbieten.

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzrestaurant gehen zu Lasten des Restaurants. Lehnt der Gast das Ersatzrestaurant ab, so hat das Restaurant vom Gast bereits erbrachte Leistungen umgehend zu erstatten

5. OPTIONEN
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist kann das Restaurant über sämtliche Tische/Räume verfügen.

6. AUFENTHALT / RAUCHEN / JUGENDSCHUTZ
Das Rauchen ist im gesamten Restaurant nicht gestattet.
Es darf kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bier und Wein dürfen nur an über 16-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden. Spirituosen, Aperitife Alcopops und Tabak dürfen nur an über 18-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.

7. PREISE / ZAHLUNGSPFLICHT
Die vom Restaurant genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet.

Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Restaurants zuzahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von seinen Begleitern und Besuchern des Restaurants an Dritte.

Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst werden. Gültigkeit haben jeweils die jenigen Preise, die vom Restaurant bestätigt werden.

8. GRUPPEN / EVENTS
Vorwort
Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung, technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen

Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer richtet sich  nicht nach den offiziellen Öffnungszeiten, sondern entsprechend den vertraglich geregelten Vereinbarungen.

Verlängerungen
Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung an das Restaurant zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Restaurant kann für die Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren und hat zudem das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Restaurant kann schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen

Definition Gruppen
Gruppen im Sinne dieser AGB sind Teilnehmende mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.

KurzfristigeAbweichungen der Teilnehmerzahl
Der Gast verpflichtet sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin zu bestätigen. Bei Abweichung mit einer tieferenTeilnehmerzahl von über 10% behält sich das Restaurant allfällige Entschädigungen vor. Erhöht sich kurzfristig die Teilnehmerzahl, entscheidet das Restaurant über dieDurchführbarkeit. Die Abrechnung erfolgt im Falle der Durchführungnach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Restaurant zu beziehen. In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Restaurant berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.

Zahlungsmodalitäten
Je nachVereinbarung kann das Restaurant eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Als Anzahlung wird auch eine Kreditkartengarantie akzeptiert.
Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Restaurant den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung) auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und Stornierungskosten verlangen.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Restaurants für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen

Rücktritt durch das Restaurant
Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann das Restaurant durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche) Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht werden;
  • das Restaurant begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Restaurantgäste oder das Ansehen des Restaurants beeinträchtigen kann;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.

Annullation durch den Gast
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Restaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt diese nicht, so entscheidet das Restaurant situativ über allfällige Annullationsgebühren.

9. HAFTUNG UND VERTRAGSRECHT

Das Restaurant

  • haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
  • haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Restaurant nicht.
  • lehnt jede Haftungfür Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
  • haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat

Der Gast

  • haftet gegenüber dem Restaurant für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter verursacht werden, ohne dass das Restaurant dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
  • haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte
  • Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Restaurant gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

10. ERKRANKUNG DES GASTES
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Restaurant, so benachrichtigt das Restaurant auf Wunschdes Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Restaurant Kenntnis von der Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen. Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes

11. TIERHALTUNG
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Restaurants mitgebracht werden. Der Gast, der  ein Tier in das Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen. Der Gast muss über eine entsprechende Tierhalterversicherung für seinTier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist bei Aufforderung durch das Restaurant vorzulegen.

12. FUNDSACHEN
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis Gast zurückgegeben oder an die Wohn-/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

13. WEITERE BESTIMMUNGEN
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt das Restaurant lediglich als Vermittler. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch dasRestaurant

14. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Das Restaurant hält sich an die Richtlinien des Schweizer Datenschutzgesetztes